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Am Steuer durch die kalte Jahreszeit

Starte jetzt mit dem „Begleiteten Fahren ab 17”!

29. November 2018 - 10:52
SPIESSER-Redakteurin Onlineredaktion.
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Beigetreten: 25.04.2009

Morgens mit Bus, Bahn oder Fahrrad auf den Weg machen – wer kennt das nicht? Das kann vor allem im dunklen Herbst und Winter schwer fallen.

Auch wenn du noch nicht alleine fahren darfst, kommst du dank des „Begleiteten Fahrens ab 17“ (BF17) und einer Begleitperson ganz bequem mit dem Auto zur Schule oder zu deiner Ausbildungsstätte: Wenn du mit 16,5 Jahren mit der Fahrschule beginnst, hast du im besten Fall pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfungsbescheinigung. Mit einer unbegrenzten Anzahl an Begleitpersonen übernimmst du das Steuer und kannst bis zu einem Jahr Fahrerfahrung sammeln. Damit bist du in der kalten Jahreszeit der Letzte, der sich warme Gedanken machen muss.

Auch im Alltag alles easy

Das BF17 lässt sich übrigens ganz einfach in den Alltag einbauen – ob morgens neben Papa im Auto zur Schule oder nachmittags mit der großen Cousine zum Training. Mit deiner Begleitperson an Bord entscheidet ihr gemeinsam, wo es hingeht. Gleichzeitig bekommst du wertvolle Fahrpraxis und hast in schwierigen Verkehrssituationen eine erfahrene Person an deiner Seite, die dich unterstützt. Egal ob Dämmerung und Dunkelheit einsetzen, wenn es regnet, schneit oder: Wenn du einfach gerade nicht weiter weißt. Als Begleitpersonen kommen übrigens nicht nur Eltern, sondern auch andere Verwandte und Bekannte in Frage. Also ruhig auch mal an den Fußballtrainer oder die Nachbarin denken! Wichtig ist nur: Deine Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Schnell sein lohnt sich

Je früher du dich für das BF17 anmeldest, desto mehr Erfahrungen kannst du im Straßenverkehr sammeln. Je länger die Begleitphase dauert, umso mehr Fahrten sind möglich. Und desto sicherer und routinierter bist du ab 18 Jahren alleine unterwegs. Ein weiterer Pluspunkt: Bei vielen Autoversicherungen kostet das BF17 nicht nur nichts extra, sondern sie bieten auch günstigere Tarife für BF17-Teilnehmende beim Abschließen der ersten eigenen Versicherung an.

BF17 bringt viele Vorteile Schon vor dem 18. Geburtstag hinter dem Steuer sitzen? Das geht mit dem Begleiteten Fahren ab 17. Deine Begleitpersonen unterstützen dich dabei. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Bereits mit 16½ Jahren kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Für dich bringt das BF17 viele Vorteile: Jetzt informieren: www.bf17.de, www.instagram.com/bf17.de und www.facebook.com/bf17.de

• Wenn du mit 16½ Jahren deine Fahrausbildung beginnst, hast du neben der Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfungsvorbereitung

• Ab dem 17. Geburtstag beginnt die Begleitphase und dauert bis zur Volljährigkeit maximal ein Jahr. Das ist viel Zeit, um Fahrerfahrung zu sammeln und du wirst dich sicherer und routinierter fühlen.

• Als Begleitpersonen kommen alle Verwandten und Bekannten aus deinem Umfeld in Frage, die über 30 Jahre alt sind, seit mindestens fünf Jahren ihren Führerschein und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Du bist nie allein unterwegs und hast mit einer Begleitperson immer jemanden an Bord, der dir zur Seite steht.

• Wer am BF17 teilgenommen hat, ist im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt als Gleichaltrige ohne Begleitphase.

• Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife für BF17-Teilnehmende an. Und auch deine Probezeit endet im besten Fall schon mit 19 statt mit 20 Jahren.

Jetzt informieren: www.bf17.de, www.instagram.com/bf17.de und www.facebook.com/bf17.de

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