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Bevor man in die Kiste steigt

Eine Mitfahrgelegenheit klingt in erster Linie verdammt cool. Aber auch ein Wagen voller Partypeople oder konzertwütiger Studenten ist nicht vor Unfällen oder anderem Übel sicher. Was in einem solchen Fall zu beachten ist, auf welche Rechte ihr euch als Fahrer und Mitfahrer berufen könnt – Anna verrät es euch.

16. September 2012 - 10:08
SPIESSER-Autorin Marge94.
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Marge94 Offline
Beigetreten: 22.03.2012

A wie Austausch der Handynummern: Muss nur bedingt eine billige Anmache sein. Es ist stets besser, wenn man schon beim ersten Kontakt vor der Fahrt die Kontaktdaten austauscht. Dann kann es nicht passieren, dass der ausgemachte Treffpunkt  „Kino“ nur nicht klappt, weil der eine vor und der andere dahinter wartet.

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B wie Beifahrer: Als Beifahrer hat man quasi den Auftrag, den Fahrer zu unterhalten. Allerdings sollte man ein Gespür dafür mitbringen, ob die Autobesatzung überhaupt unterhalten werden will. Was auch nicht schadet: den Verkehr mit im Blick behalten.

C wie Chemie: Wenn sie stimmt, kann einen solche Fahrt richtig unterhaltsam werden. Wenn nicht, geht auch die längste Fahrt irgendwann vorbei. Ganz sicher.

D wie deutschlandweit: Natürlich spucken die meisten Mitfahrgelegenheits-Portale vor allem Fahrten innerhalb von Deutschland aus. Wer aber nach einer günstigen Fahrt in unsere Nachbarländer sucht, wird meist ebenfalls fündig – wenn er zeitlich etwas flexibel ist.

E wie Entgelt: Das Entgelt der Mitfahrgelegenheit darf die  Betriebskosten  nicht übersteigen. Die setzen sich aus Abschreibung, Spritverbrauch, Wartungskosten und Versicherung zusammen. Das muss dann noch durch die Jahresfahrleistung geteilt werden. Den so ermittelten Kilometerpreis durch die Personenzahl der Fahrgemeinschaft inklusive Fahrer teilen – fertig. Klingt kompliziert, aber Rechner für die→ Kosten helfen da unproblematisch.

F wie Fragen lieber vorher klären: Sonst kann es sein, dass es hinten auf der Rückbank zu viert doch sehr kuschelig wird, oder die alte Klapperkiste des Fahrers hinter der nächsten Biegung die Grätsche macht. Darüber darf und soll man sich vorab beim Fahrer informieren.

G wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Laut ARAG, der  Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG,  sind mehrerer Personen  in einem Wagen unter Teilung der Kosten einer Autofahrt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt: Jeder Insasse des Autos hat Rechte und Pflichten.

H wie Haftplicht des Halters: Die private Haftpflichtversicherung des Fahrers kommt normalerweise für alle Schäden auf, solltet ihr tatsächlich einen Unfall bauen. Sollte es sich allerdings um einen sehr sehr hohen Schaden handeln, kann es sein, dass eine begrenzte Haftpflichtversicherung nicht den vollen Schaden zahlt. Vorsichtshalber kann man sich mit einer Haftungsbeschränkung gegen sämtliche Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, absichern. Sie muss vor Beginn der Fahrt ausgefüllt und unterschrieben werden. Eine Vorlage dafür findet ihr http://www.mitfahrgelegenheit.de/img/mitfahrgelegenheiten_de/haftungsbes...)" target="_blank">hier.

I wie Innentemperatur: Wahre Gentlemen und Gentlewomen achten auf ihre Mitfahrer und einigen sich auf eine Temperatur, bei der sich alle wohlfühlen.

J wie Jammern: Muss man sich als Herr der Karosse alles gefallen lassen - permanente Beschwerden über den Musikgeschmack zum Beispiel? Nein. Im Normalfall sollte man aber doch demokratisch handeln und sich über Geschwindigkeit und Musik abstimmen.

K wie Kosten: Wie viel verlange ich denn nun von meinen Mitfahrern? Für gewöhnlich zahlt man je nach Benzinpreisniveau, Fahrzeug und Verbrauch zwischen 5 und 7 EUR je 100 km.  Wer es fair und genau haben will, wendet sich an einen Fahrpreisberechner wie diesen.


Mitfahrgelegenheiten, die de
Mund nicht aufkriegen, sind
langweilig!

L wie Labern: Ob man sich seine Jacke als Kopfkissen formt und einpennt oder ein nettes Schwätzchen mit den Mitfahrern hält, kann man wohl kaum vertraglich regeln. Trotzdem ist es nett und vor allem unterhaltsam, sich nicht vier bis acht Stunden anzuschweigen. Die besten Stories kriegt man doch eh immer dann erzählt, wenn ein bunter Haufen an verschiedensten Leuten zusammentrifft.

M wie Mädchen: Haben Mädchen im Auto Sonderrechte? Das nicht. Als Fahrer sollte man allen Mitfahrern gegenüber fürsorglich sein. Gelegentlich für eine→ Pinkelpause rausfahren zum Beispiel, oder für eine ansprechende Innentemperatur zu sorgen.

N wie Nicht-Erscheinen: Wer sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen hält und nicht zum ausgemachtem Treffpunkt und Uhrzeit erscheint, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. «Zwischen Mitfahrern und Fahrern, die sich über eine Mitfahrzentrale finden und sich anschließend über eine bestimmte Strecke einigen, kommt in aller Regel auch ein Vertrag zustande», sagt Katja Mayer vom Institut für Transport- und Verkehrsrecht der Universität Mannheim. Laut den AGB der jeweiligen Mitfahrzentrale, über die die Fahrt zustande kam, könne man also den kompletten ausgemachten Fahrpreis zurückfordern.

O wie Online: Die meisten Mitfahrgelegenheiten findet man im Internet. Berühmt berüchtigte „Vermittlungsseiten“ hierfür sind beispielsweise http://www.mitfahrgelegenheit.de oder www mitfahrzentrale.de.

P wie Pinkelpause: Auch nicht vertraglich geregelt, aber trotzdem unabdinglich: eine fünfminütige Pause sollte drinnen sein. Sonst wird es im wahrsten Sinne des Wortes ungemütlich im Auto.

Q wie quer durchs Land: Die Reiseroute wird zu Beginn der Fahrt festgelegt, schließlich hat der ein oder andere einen Zeitplan einzuhalten. Bei spontanen Umentscheidungen hinsichtlich der Fahrziele sollte jeder im Wagen einverstanden sein.

R wie Reisedokumente: Sollte die Mitfahrgelegenheit ins Ausland führen, ist es wichtig, sich vor Fahrantritt die Reisedokumente des Mitfahrers zeigen zu lassen, sprich Reisepass oder Personalausweis. Ansonsten kann es passieren, dass man direkt an der Grenze wieder zurückgeschickt wird – unschön.

S wie Schmerzensgeld: Schmerzensgeld bekommt man bei jedem Unfall, auch, wenn der Schädiger den Unfall nicht verursacht hat. Einzig problematisch wird es, wenn „höhere Gewalt“ zum Unfall führt. Wenn man beispielsweise durch einen Blitzschlag das Lenkrad verreißt, hat man keinen Anspruch auf das Schmerzensgeld.


Ob man sich ein wahres Tier ans Steuer
holt, weiß man leider auch nach einem
Telefonat noch nicht.

 

T wie Telefon: Wenn ihr ein Angebot zur Mitfahrt im Internet gefunden habt, wird der Rest - sprich Treffpunkt, Zeit usw. - am besten telefonisch ausgemacht. Das kann auch gleichzeitig ein guter Test sein, ob euer zukünftiger Mitfahrer/ Fahrer sympathisch erscheint. Tut er das nicht oder treten andere Probleme auf, dann ist es euer gutes Recht, den „Deal“ vorher platzen zu lassen.

U wie Uhrzeit: Sollte vorher per Telefon klargemacht werden. Und großzügig gefasst sein. Irgendjemand kommt immer irgendwo zu spät, mitten auf der Autobahn brummt ein riesiger Stau oder man muss mehrere Pinkelpausen veranlassen. Da ist es gut, einen zeitlichen Puffer für die Nerven einzuplanen.

V wie Vertrag: Hier sollte vorher alles festgehalten werden, was wichtig ist, wie zum Beispiel was beimNicht-Erscheinen geschieht oder wie es mit denKosten aussieht, darüber hinaus der Treffpunkt, die Treffzeit und der Preis. Der Vertrag ist unabhängig davon gültig ob ihr telefoniert, gesimst oder E-Mails geschrieben habt.

W wie Wagen: Wäre schon irgendwie lustig, mit der Pferdekutsche aufzukreuzen. Aber nicht wirklich angebracht. Wenn man Mitfahrer in seiner Kutsche mitnehmen möchte, sollte dieses den momentanen Normen entsprechen.

X wie xtreme Fahrweise: Drifting auf vereisten Straßen, rasante Überholmanöver zwischen schwankenden LKW und quietschende Bremsen: Muss nicht sein. Als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sollte man nicht um sein Leben bangen müssen. Stört euch die Fahrweise: Sprecht das an!

Z wie zum Schluss: Gibt`s das Geld am besten bar auf die Kralle. Und wenn die Fahrt angenehm war, ist ein Danke und eine gute Bewertung auf der Onlineseite einfach nur nett.

Wenn ihr nicht nur Mitfahrer sein wollt, sondern auch mal selber Leute mitnehmen möchtet, hilft euch Fahren Lernen Max auf dem Weg zum Führerschein.

Achtung: Neue Theorieprüfung ab 1. Oktober 2012

Mit Fahren Lernen Max inklusive App seid ihr top vorbereitet! Zum 1. Oktober 2012 gibt es in eurer Prüfung Fragen, bei denen nicht mehr das ursprüngliche amtliche Bild geprüft wird, sondern eine geheime Variation davon. Es kann also sein, dass ihr ein Bild in der Prüfung zum ersten Mal seht. Mit Fahren Lernen Max geht ihr mit einem sicheren Gefühl in die  Prüfung. Der Variationen-Trainer hilft euch, die Verkehrssituation hinter dem Bild zu verstehen. Das spart euch sinnloses Auswendiglernen. Mit der kostenlosen App geht’s unterwegs einfach weiter*. So geht Führerschein-Vorbereitung heute! Alle Infos auf www.fahren-lernen.de/app

*Für die Nutzung der kostenlosen Fahren Lernen App ist ein gültiger Zugang für das kostenpfl ichtige Online-Lernsystem Fahren Lernen Max, das es exklusiv in Fahrschulen gibt, sowie eine mobile Internetverbindung erforderlich. Wir empfehlen WLAN. Für die Internetverbindung und die Datenübertragung können providerabhängige Zusatzkosten entstehen. Die erforderliche Hardware wird vom Schüler selbst gestellt. Hard- und Software-Voraussetzungen: iPad®, iPad® 2, iPhone® 4S, iPhone® 4, iPhone® 3GS, iPod touch® 4, iOS 4 oder höher. AndroidTM: ARMv7 Prozessor mit min. 550MHz, OpenGL ES2.0, H.264 & AAC H/W Decoders, Android 2.2, 2.3, 3.0, 3.1, 3.2 oder 4.0. Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich. Die Abbildung ist aus der Version Fahren Lernen Max Klasse B. Abweichender Funktionsumfang je Klasse, Fremdsprache und Plattform.
 

Text: Anna Gumbert
Fotos: Julian Beger / www.jugendfotos.de
            Hauke Sandhaus / www.jugendfotos.de
            Daniel von Stephani  / www.jugendfotos.de
            Tino Höfert  / www.jugendfotos.de

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Kommentare

Drei Kommentare
  • Und was ist mit euch mit dem "guten alten Trampen"? Zu anstrengend? Zu unsicher? Zu aufregend? Zu unbequem? - Ich sehe so gut wie keinen in Deutschland, der den Daumen raushält und auf eine freundliche, soziale Mitfahrgelegenheit wartet.

  • Pf.. ist doch alles doof. Was ist aus dem guten alten Trampen geworden? :D Mein Vater hat es damit sogar bis nach Frankreich geschafft.

  • ... sehr umfangreich, aber etwas übertrieben. Mitfahrgelegenheiten sollten wir nicht nur nutzen um preiswert von A nach B zu kommen. Es ist auch eine super spannende Gelegenheit, um andere Menschen kennenzulernen. Eine 100%ige Absicherung gegen böse Überraschungen auf beiden Seiten gibt es nicht, auch nicht von A bis Z.

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