SPIESSER debattiert

Dilemma NPD-Verbot

Ja oder Nein?! Schon seit 2003 eine Streitfrage: Damals scheiterte das NPD-Verbotsverfahren. Autorin Sabine erklärt, wie es dazu kam und welche Folgen das hat.

27. February 2012 - 13:45
SPIESSER-Autorin Gluemylips.
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Gluemylips Offline
Beigetreten: 08.08.2011

Zwischen 2000 und 2007 hat vermutlich eine rechtsextreme Terrorzelle neun Unternehmer mit ausländischen Wurzeln und eine deutsche Polizistin ermordet. Derzeit untersuchen die Ermittler, ob es Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Terrorgruppe und der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegeben hat.

Nun fordern immer mehr Politiker ein Verbot der Partei. Das Grundgesetz formuliert die Voraussetzung für ein Parteienverbot so: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." 2003 schlug solch ein Verbotsverfahren gegen die NPD fehl. Ein Parteienverbot gilt als letztes Mittel einer „streitbaren Demokratie“ gegen extremistische Parteien.

Wie kams zum Verbotsverfahren?

Im Jahr 2000 registrierte die Polizei fast 400 Gewalttaten, bei denen die Täter vermutlich aus der rechtsextremen Szene stammten. Hinzu kam ein (noch immer nicht vollständig aufgeklärter) Sprengstoffanschlag auf russisch-jüdische Immigranten in Düsseldorf, der die Debatte über die zunehmende Gefahr von Rechts befeuerte. Politikern verschiedener Parteien erschien ein Verbot der rechtsextremen NPD ein geeignetes Mittel, dagegen vorzugehen. Diese war damals in keinem Landtag vertreten. Relativ schnell stimmte die damalige Bundesregierung für ein solches Verbotsverfahren.

Am Donnerstag, den 1. März, könnt ihr auf mitmischen.de ab 17 Uhr mit Abgeordneten des Bundestages über das Bekämpfen des Rechtsextremismus diskutieren. Die Meinungen der Abgeordneten und Infos rund um das Thema NPD-Verbot findet ihr auf mitmischen.de.
Welche Schritte folgten?

Das Hauptargument für den Antrag auf ein Parteiverbot erläuterte die damalige Bundestagsabgeordnete Annelie Buntenbach (Bündnis 90 / Die Grünen): Die NPD sei „auf aktiv-kämpferische Weise darauf aus, die demokratische Ordnung zu beeinträchtigen" - ein klarer Verfassungsverstoß. Der Antrag der Bundesregierung auf ein Parteiverbot ging Anfang 2001 beim Bundesverfassungsgericht ein. Es folgten Anträge von Bundestag und Bundesrat. Daraufhin legte man für 2002 fünf Verhandlungstermine als Verbotsverfahren fest. NPD-Funktionäre sollten vernommen und die Gründe geprüft werden. Im März 2003 erklärten die Bundesrichter aber, das Verbotsverfahren werde nicht fortgeführt.

Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Parteien, die im Verdacht stehen, die Verfassung zu gefährden, beobachtet der Verfassungsschutz. Um Einblick in das Innenleben der Partei zu gewinnen, hatten die Länder und der Verfassungsschutz verdeckt „V-Männer“ (Verbindungs-Männer) der NPD angeworben. Das Problem dabei: Etwa 15 Prozent des NPD-Vorstands von Bund und Ländern erwiesen sich als solche V-Männer. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Partei nicht wegen Taten verbieten, an denen möglicherweise der Staat selbst beteiligt ist.

Welche Folgen hatte das?

Das Bundesverfassungsgericht legte neue, strengere Bedingungen zu einem NPD-Verbot fest. Deswegen ist es beim kommenden Verbotsverfahren wichtig, die Argumente für den Antrag genau zu prüfen. Wenn auch diesmal das Verbotsverfahren scheitert, könnte es noch strengere Regelungen geben. Außerdem ist zu befürchten, dass die NPD dadurch gestärkt würde. Ein „V-Männer-Skandal“ wie 2003 darf sich nicht wiederholen. Der Staat steckt in einem Dilemma: Um Erkenntnisse zu gewinnen, bezahlt er V-Leute, wobei nicht auszuschließen ist, dass sie das Geld wiederum gegen den Staat einsetzen. Der Vorwurf von Kritikern des Einsatzes von V-Männern lautet: Der Staat finanziert so den Rechtsradikalismus in Deutschland mit.

Fazit

Bis zum Parteiverbot ist es noch ein langer Weg. Schwierig wird es, die Verwicklung der NPD in die Mordserie der „Zwickauer Terrorzelle“ und ihre Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Festnahmen einzelner Parteifunktionäre sind kein Nachweis für eine Gefährdung der Demokratie. Die Partei ist im Landtag Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns vertreten, fährt ein offiziell bürgerliches Parteiprogramm. Hätte ein Verbotsverfahren Erfolg, würde nicht nur die NPD verboten, sondern ihre Abgeordneten verlören ihr Mandat und das Parteivermögen würde eingezogen.

Was denkt ihr: Soll die NPD verboten werden oder schränkt das die Demokratie ein? Am 1. März um 17 Uhr habt ihr die Chance, Bundestagsabgeordnete nach ihrer Meinung zu fragen.

Mitmischen.de ist euer Portal zum Bundestag. Hier könnt ihr diskutieren, verstehen und erleben, was im Bundestag passiert.

Fotos: Tatjana Blechert (www.jugendfotos.de)

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Kommentare

Zwölf Kommentare
  • Ich halte einen Verbot der NPD nicht nur für notwendig, sondern einfach nur als ersten Schritt in die richtige Richtgung. Die NPD, sowie alle Wählerinnen und Wähler dieser "Bürgerpartein", sollten nie wieder Fuß fassen in Unsere, sowieso schon nationalistisch verseuchten Geschichte. NPD-Abgeordnete sind der Demokratie gegenüber nur ein lästiger Parasit. Ich habe bis zu heutigen Tage nicht eine einzige konstruktive Idee dieser Partei gehört. NPD-Abgeordnete stören den fließenden Ablauf der Demokratie nur, indem Sie wann immer es geht überflüssige Kommentare zur Schau stellen, oder konsequent gegen alle effizienten Beschlüsse sind. In einer Abstimmung mit zwei Gegen-Stimmen kann man zu 90% sicher sein, dass es die Stimmen der Nazis sind.

    Weiterhin schlage ich vor, das Verbrechen wie Volksverhetzung oder Körperverletzung gegenüber Immigranten(sobald rechtsextreme Gedanken dahinterstecken) mit höheren Strafen zu belegen. Auch Demontrationen, die ja eigentlich Teil einer gut funktionierenden Demokratie sind, sollten für Nazis vom Prinzip her schon nicht mehr erlaubt sein.

    Gelder, die in Partein wie NPD oder DVU fliessen, sollten meiner Meinung nach lieber für Flüchtlingshilfe ausgegeben werden. Denn ich sehe jede andere Kultur als Bereichung in unserem Staat an.

    LG, bioFreak22

  • Es geht darum, dass Parteien mit anti-demokratischem Gedankengut verboten werden können, da Artikel 20 des GG wörtlich besagt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Demnach steht es der Bevölkerung durchaus zu die Parteienfreiheit einzuschränken.
    Persönlich bin ich für ein Verbot der NPD. Die Sorge, dass Aktivitäten der Neonazis dadurch in den Untergrund geraten würden und so nicht mehr "kontrollierbar" wären sehe ich als unbegründet. Nach der Tötung bin Ladens kamen auch keinerlei Anstieg der befürchteten Anschläge. Ähnlich sehe ich die Situation mit den Neonazis, die nach dem Verlust der NPD sich hüten werden irgendwie Aufsehen zu erregen.
    Das Problem mit einem Verbotsverfahren denke ich, liegt schlichtweg darin, dass der NPD nichts großartiges nachgewiesen werden kann. Das einzige wäre, dass Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben den NSU mit Waffen beliefert haben soll. Doch auch von diesen Aktionen hat sich die NPD bereits distanziert.
    Fazit: Solange man der NPD nicht sicher einen Verstoß gegen die Demokratie bzw. den Staat beweisen kann, ist ein Verbotsverfahren nicht sinnig, da ein erneutes Verlieren nur Neonazis ermutigen würde, der NPD beizutreten.

  • Das Grundgesetz verbietet Parteien, die die demokratischen Grundsäulen der BRD gefährden und dies tut die NPD zweifelsfrei!!!

  • Diese Disskusion ergibt insofern keinen Sinn, da die NPD auf jeden Fall verboten werden muss!
    Argumente und Disskusionen hin oder her..

  • in einer demokratie gibt es eine parteienfreiheit, und denoch soll eine verboten weden

  • wenns nicht daher hätten hätten sie es woanders her ...
    's so.

  • und den Morden findet, dann HAT DIE NPD AUSLÄNDER UMGEBRACHT.

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