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Sicher &
radelnd unterwegs

Du bist auf dem Weg zur Uni, zum Job oder zum Kaffee mit Freunden und spät dran? Schnell das Radl geschnappt und Hals über Kopf los? Fahrradfahrende werden häufig als „schwache Verkehrsteilnehmende“ bezeichnet – was angesichts der Größe von Autos, LKWs und Bussen nachvollziehbar ist. Umso wichtiger ist es, dass du auch unter Zeitdruck sicher an deinem Ziel ankommst. Die Kampagne kommmitmensch der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften hat dazu wertvolle Tipps.

10. September 2020 - 10:13
SPIESSER-Redakteurin Onlineredaktion.
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Onlineredaktion Offline
Beigetreten: 25.04.2009

Rechne mit dem Unberechenbaren!

Du hast dich sicherlich schon mal über einen LKW geärgert, der dich beim Rechtsabbiegen übersehen hat. Klar, du hast die Vorfahrt, versuche dich aber auch in die Rolle der anderen hineinzuversetzen. Vielleicht konnte dich der LKW gar nicht sehen, weil du hinter Autos versteckt warst oder aus dem toten Winkel gekommen bist? Rechne stets mit Fehlern der anderen und fahre vorausschauend.

Handy rein, Licht raus!

Dass dunkle Kleidung und fehlendes Licht nicht gerade die besten Ideen auf deinem Weg zur Uni oder ins Kino sind, kannst du dir sicher denken. Auch dein Handy solltest du gut wegpacken, denn schon jetzt geht jeder zehnte Verkehrstote auf einen Unfall durch Ablenkung zurück. Denk bei deiner Sicherheit an deinen Helm und dein Rad: Wann hast du Licht und Bremsen das letzte Mal überprüft?

Doch lieber mit dem Auto

Auch wenn du im Aprilwetter nicht auf dein Auto verzichten magst, kannst du trotzdem einiges für die Sicherheit von Fahrradfahrenden tun: Beim Aussteigen kannst du z. B. den „holländischen Griff“ anwenden. Dabei öffnest du die Tür mit der von ihr abgewandten Hand, auf der Fahrerseite also mit der rechten. Mit diesem Trick scannst du automatisch die Fahrbahn nach Fahrradfahrenden ab.

Schon gewusst?

Eine Promillegrenze gibt’s nicht nur für Autofahrende, sondern auch für alle, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Zwar liegt sie mit 1,6 Promille deutlich höher als beim Führen eines KFZ (1,1 Promille), aber ab 0,3 Promille kann auch für Fahrradfahrende eine Strafanzeige folgen. Wenn du Schlängellinien fahrend von der Polizei aufgegriffen wirst, droht neben einer Geldstrafe, zwei Punkten in Flensburg und der medizinischpsychologischen Untersuchung auch ein Fahrverbot.

 

kommmitmensch – Sicher. Gesund. Miteinander.
Jeder Unfall ist einer zu viel. Leben ist nicht verhandelbar. Alle Infos zur Kampagne findest du auf www.kommmitmensch.de. Weiter Informieren kannst du dich auf Facebook, Twitter, Instagram, und YouTube!

 

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

 

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Jetzt bist du dran!
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