Schwerpunkt

Teilnahmebedingungen VITA COLA Clubtour 2013: Voting

1. Teilnahmeberechtigung
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter, Berater und deren Familienangehörige der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH, Kasseler Straße 76, 98574 Schmalkalden, sowie Mitarbeiter, Berater und deren Familienangehörige der SPIESSER GmbH, Schandauer Straße 64, 01277 Dresden.

27. May 2013 - 11:09
von SPIESSER-Redakteurin Onlineredaktion.
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Onlineredaktion Offline
Beigetreten: 25.04.2009

2. Ablauf
2.1 Allgemeines
VITA COLA und SPIESSER behalten sich vor, das Voting zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Davon wird insbesondere dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z.B. Computerviren, Manipulation am System oder Hard-/Softwarefehler) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Votings nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, können VITA COLA und SPIESSER von
dieser Person Schadenersatz verlangen.

2.2 Zeitraum des Voting
Es kann vom 24. Mai 2013 bis zum 31.07.2013 abgestimmt werden.

2.3 Ergebnis des Votings
Es gewinnt die Band, die nach Ende des Votingzeitraums insgesamt die meisten Stimmen erhalten hat.

3. Haftung
VITA COLA und SPIESSER haften nur für Schäden, welche von VITA COLA oder einem seiner beauftragten Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für
Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder durch Viren verursacht wurden.

4. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Kollisionsrechts.

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