Fällt ein Zug aus oder verspätet sich, dann ist das ärgerlich. Bisher wurde es noch ärgerlicher, wenn man versuchte Schadensersatz zu verlangen: Der sogenannte „Kulanzkodex“ der Bahn war nämlich an keine gesetzlichen Richtlinien gebunden. Doch das ändert sich ab dem heutigen Tag. Das „Fahrgastrecht-Gesetz“ legt fest, dass Entschädigungsansprüche ab sofort mit einem einheitlichen Formular geltend gemacht werden können.
Und damit ihr davon auch profitiert, findet ihr hier einen kleinen Überblick, was künftig euer Recht ist.
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Kommt ein Zug eine Stunde zu spät, habt ihr ein Recht auf 25 Prozent Entschädigung, bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent
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Die Richtlinien gelten nicht nur für die Deutsche Bahn, sondern für alle Eisenbahn-Unternehmen in Deutschland.
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Im Formular werden die folgenden fünf Fragen gestellt:
• Welche Leistung möchtet ihr geltend machen?
• Welche Fahrkarte habt ihr bei eurer Fahrt benutzt?
• Wie war euer geplanter Reiseverlauf?
• Wie war euer tatsächlicher Reiseverlauf?
• In welcher Form wünscht ihr euch eure Entschädigung? -
Lasst euch am besten auch vom Zugbegleiter oder Bahnhofspersonal die Verspätung bestätigen.
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Wenn mindestens 20 Minuten Verspätung zu erwarten sind, dann könnt ihr einen anderen Zug nutzen, ab 60 zu erwartenden Verspätungsminuten könnt ihr von der Reise zurücktreten.
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Schade allerdings: Laut Spiegel Online haften die Bahnen nicht bei „unvorhergesehenen Ereignissen“, zu denen auch „Unwetter, sogenannte „Personenschäden“ oder spielende Kinder auf den Gleisen“ zählen. Wie es mit Schafherden aussieht, ist allerdings unklar.
Ich hab schon so häufig Probleme mit der Bahn gehabt. Endlich ändert sich das!