SPIESSER debattiert

Dilemma NPD-Verbot

Ja oder Nein?! Schon seit 2003 eine Streitfrage: Damals scheiterte das NPD-Verbotsverfahren. Autorin Sabine erklärt, wie es dazu kam und welche Folgen das hat.

27. February 2012 - 13:45
SPIESSER-Autorin Gluemylips.
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Gluemylips Offline
Beigetreten: 08.08.2011

Zwischen 2000 und 2007 hat vermutlich eine rechtsextreme Terrorzelle neun Unternehmer mit ausländischen Wurzeln und eine deutsche Polizistin ermordet. Derzeit untersuchen die Ermittler, ob es Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Terrorgruppe und der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegeben hat.

Nun fordern immer mehr Politiker ein Verbot der Partei. Das Grundgesetz formuliert die Voraussetzung für ein Parteienverbot so: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." 2003 schlug solch ein Verbotsverfahren gegen die NPD fehl. Ein Parteienverbot gilt als letztes Mittel einer „streitbaren Demokratie“ gegen extremistische Parteien.

Wie kams zum Verbotsverfahren?

Im Jahr 2000 registrierte die Polizei fast 400 Gewalttaten, bei denen die Täter vermutlich aus der rechtsextremen Szene stammten. Hinzu kam ein (noch immer nicht vollständig aufgeklärter) Sprengstoffanschlag auf russisch-jüdische Immigranten in Düsseldorf, der die Debatte über die zunehmende Gefahr von Rechts befeuerte. Politikern verschiedener Parteien erschien ein Verbot der rechtsextremen NPD ein geeignetes Mittel, dagegen vorzugehen. Diese war damals in keinem Landtag vertreten. Relativ schnell stimmte die damalige Bundesregierung für ein solches Verbotsverfahren.

Am Donnerstag, den 1. März, könnt ihr auf mitmischen.de ab 17 Uhr mit Abgeordneten des Bundestages über das Bekämpfen des Rechtsextremismus diskutieren. Die Meinungen der Abgeordneten und Infos rund um das Thema NPD-Verbot findet ihr auf mitmischen.de.
Welche Schritte folgten?

Das Hauptargument für den Antrag auf ein Parteiverbot erläuterte die damalige Bundestagsabgeordnete Annelie Buntenbach (Bündnis 90 / Die Grünen): Die NPD sei „auf aktiv-kämpferische Weise darauf aus, die demokratische Ordnung zu beeinträchtigen" - ein klarer Verfassungsverstoß. Der Antrag der Bundesregierung auf ein Parteiverbot ging Anfang 2001 beim Bundesverfassungsgericht ein. Es folgten Anträge von Bundestag und Bundesrat. Daraufhin legte man für 2002 fünf Verhandlungstermine als Verbotsverfahren fest. NPD-Funktionäre sollten vernommen und die Gründe geprüft werden. Im März 2003 erklärten die Bundesrichter aber, das Verbotsverfahren werde nicht fortgeführt.

Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Parteien, die im Verdacht stehen, die Verfassung zu gefährden, beobachtet der Verfassungsschutz. Um Einblick in das Innenleben der Partei zu gewinnen, hatten die Länder und der Verfassungsschutz verdeckt „V-Männer“ (Verbindungs-Männer) der NPD angeworben. Das Problem dabei: Etwa 15 Prozent des NPD-Vorstands von Bund und Ländern erwiesen sich als solche V-Männer. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Partei nicht wegen Taten verbieten, an denen möglicherweise der Staat selbst beteiligt ist.

Welche Folgen hatte das?

Das Bundesverfassungsgericht legte neue, strengere Bedingungen zu einem NPD-Verbot fest. Deswegen ist es beim kommenden Verbotsverfahren wichtig, die Argumente für den Antrag genau zu prüfen. Wenn auch diesmal das Verbotsverfahren scheitert, könnte es noch strengere Regelungen geben. Außerdem ist zu befürchten, dass die NPD dadurch gestärkt würde. Ein „V-Männer-Skandal“ wie 2003 darf sich nicht wiederholen. Der Staat steckt in einem Dilemma: Um Erkenntnisse zu gewinnen, bezahlt er V-Leute, wobei nicht auszuschließen ist, dass sie das Geld wiederum gegen den Staat einsetzen. Der Vorwurf von Kritikern des Einsatzes von V-Männern lautet: Der Staat finanziert so den Rechtsradikalismus in Deutschland mit.

Fazit

Bis zum Parteiverbot ist es noch ein langer Weg. Schwierig wird es, die Verwicklung der NPD in die Mordserie der „Zwickauer Terrorzelle“ und ihre Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Festnahmen einzelner Parteifunktionäre sind kein Nachweis für eine Gefährdung der Demokratie. Die Partei ist im Landtag Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns vertreten, fährt ein offiziell bürgerliches Parteiprogramm. Hätte ein Verbotsverfahren Erfolg, würde nicht nur die NPD verboten, sondern ihre Abgeordneten verlören ihr Mandat und das Parteivermögen würde eingezogen.

Was denkt ihr: Soll die NPD verboten werden oder schränkt das die Demokratie ein? Am 1. März um 17 Uhr habt ihr die Chance, Bundestagsabgeordnete nach ihrer Meinung zu fragen.

Mitmischen.de ist euer Portal zum Bundestag. Hier könnt ihr diskutieren, verstehen und erleben, was im Bundestag passiert.

Fotos: Tatjana Blechert (www.jugendfotos.de)

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Kommentare

Zwölf Kommentare
  • Wann hat die NPD Ausländer angegriffen? Meines Wissens nach noch nie und die werden sich auch davor hüten, sowas offenkundig zu tun.

    By the way....Wieso gibts hier nicht mal nen Artikel gegen Die Linke? Die sind ja wohl genauso gefährlich.

  • Es geht darum, der NPD nicht noch Staatsgelder und STEUERN in den Rachen zu schieben, dafür, dass sie dann damit Ausländer angreifen.

  • also ich finde die npd zu verbieten wäre keine lösung
    ich bin selbst gegen menschenverachtendes gedankengut, und setze mich auch stark ein.
    aber es ist fakt, wenn man die npd verbietet, dann sind die menschen ja nicht einfach weg, sie gibt es ja immernoch, und ihre aktivitäten würden auch nicht einfach aufhören, sie würden nur in den untergrund verlagert werden, und da könnte man sie noch viel schwieriger "beeinflussen".
    Ich bin der Meinung, das man lieber aufklärungsarbeit leisten asollte · um vorzubeugen und das man aussteigerprogramme stärker unterstürzen sollte . Das ist viel effektiver als alles andere.
    Die menschen bei der NPD sind nicht doof. Sie wissen , das sie sich im am rand der legalität zu bewegen. Klar sie sind gegen unser Verständnis von Demokratie , aber nur deshalb dürfen wir ihnen ihr recht auf demokratie nicht absprechen !

  • Icch bin der meinung, das man die NPD nicht verbieten soll, weil man sie so noch einigermaßen 'überwachen' kann. Ich denke nicht das die sich wirklich auflöst, wenn sie verboten ist.

  • Die NPD zu verbieten soll die Demokratie einschränken? Wtf?
    Wenn das Ziel der NPD ist, die Demokratie negativ zu beeinträchtigen, kann es doch nur im Sinne genau dieser sein, die NPD zu verbieten?
    Oder bin ich doof?

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