Frage der Woche

Mietendeckel in Berlin – der richtige Weg?

26. August 2019 - 11:58
von SPIESSER-Redakteurin Onlineredaktion.
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Beigetreten: 25.04.2009

Kostenlose Bahnfahrten für Angehörige der Bundeswehr. Diese Frage war das Thema der vergangenen Frage der Woche. AKK konnte ihren Vorschlag durchsetzen und somit dürfen ab dem 1.1.2020 Soldatinnen und Soldaten kostenlos Bahn fahren. Wir wollten wissen, ob ihr das für angemessen haltet. Dabei sieht das Meinungsbild folgendermaßen aus. Zwar gebührt der Bundeswehr Respekt, doch 57% sind der Meinung, dass auch dort „nur“ der Job ausgeübt wird und die Angehörigen der Bundeswehr dafür auch umfangreich vergütet werden. Alle anderen würden ebenfalls ihre Arbeit erledigen, erhielten dafür jedoch keine kostenlosen Bahnfahrten. 21% meinen, dass Dank auf jeden Fall angebracht sei, das kostenlose Bahnfahren jedoch zu viel. In Deutschland gäbe es sowieso schon zu viele Menschen, die sich die Fahrten der Bahn kaum leisten könnten. Denen wird nicht geholfen. Der Rest wirft der CDU/CSU eine Instrumentalisierung vor, da die Soldatinnen und Soldaten lediglich in Uniform kostenlos fahren dürfen. Sie stellen die Frage, warum die Leistungen dieser Menschen nur in Uniform anerkannt werden.

Ebenfalls zum 1.1.2020 in Kraft treten soll der geplante Mietendeckel in Berlin. Dort sind inzwischen erste konkrete Entwürfe bekannt geworden. Je nach Baufertigstellung und Ausstattung soll der gemietete Quadratmeter ab 2020 maximal 7,97€ kalt kosten. Ausnahmen bilden Wohnungen, welche ab 2014 errichtet wurden, sie sollen komplett außen vor gelassen werden. Die neue Miete soll ab dem Tag der Antragstellung gelten, was wohl eine wahre Flut an Anträgen auf Mietminderungen auslösen dürfte. Um Investitionen in den Klimaschutz und Modernisierungen zu berücksichtigen, existieren jeweilige Mietzuschläge auf die Mietobergrenze. So wird eine Wärmedämmung mit 57 Cent pro Quadratmeter aufgeschlagen, während für einen Aufzug 48 Cent fällig werden. Mit dem neuen Gesetz sollen Vermieter ihren Mietern aufgrund von Eigenbedarf nur noch mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes kündigen können.

Doch ist das der richtige Schritt? Oder ist das ein zu großer Einschnitt? Muss an diesen Entwürfen geschraubt werden? Teilt uns eure Meinung mit!

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